Mieter M1 hat von dem Hauptvermieter Gewerberäume mit einer Laufzeit von 10 Jahren angemietet. Dies steht im Mietvertrag MV I. Mit einer Zusatzvereinbarung zu diesem Mietvertrag MV I (ZV) vereinbart er eine verlängerte Vertragslaufzeit bis zum Jahre 2017. Da er selber die Räume nicht oder nicht mehr nutzen will, schließt er ein Untermietvertrag mit Mieter 2 (M2) ab. In diesem Mietvertrag heißt es:
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G e r h a r d O s t f a l k Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecfht