Freilaufende Katzen gehören im ländlichen Räum mit Sicherheit zu einem üblichen Wohnumfeld. Je enger aber die Menschen in den Städten zusammenziehen, je weiter die urbane Verdichtung die Nachbarn aneinander führt, desto eher können sich auch Beästigungen einstellen, die zur Frage führen, ob das freie Laufenlassen von Katzen zulässig ist oder ob einem Nachbarn auch ein Unterlassungsanspruch zustehen kann.