In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Wohnungseigentümer einer Eigentümergemeinschaft (WEG) dem Verwalter erweiterte Entscheidungskompetenzen übertragen können. Dies gilt insbesondere für Ausführungsentscheidungen im Zusammenhang mit Instandhaltungsmaßnahmen, wenn die Eigentümer zuvor eine Grundsatzentscheidung getroffen haben.