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keine mangelbedingte Schadensberechnung nach fiktiven Mängelbeseitigungs-kosten

BGH zur Schadensberechnung bei Mängeln in Werkverträgen - ein Paradigmenwechsel

Mit seinem Urteil BGH vom 22.02.2018 - VII ZR 46/17 hat der Bundesgerichtshofs eine bedeutende Änderung in der Schadensberechnung bei Mängeln in Werkverträgen eingeleitet.

Die bisherige Möglichkeit, den mangelbedingten Schaden anhand fiktiver Mängelbeseitigungskosten zu berechnen, ist für ab dem 1. Januar 2002 geschlossene Werkverträge abgeschafft.

| Gerhard Ostfalk | Baurecht

Der Architektenvertrag für Anfänger

In der Anwaltspraxis stelle ich immer wieder fest, dass Bauherren bei ihrem ersten vertraglichen Kontakt mit einem Architekten Probleme haben, das Vertragswerk und die vertraglichen Pflichten des Architekten zu verstehen und abzuschätzen.

| Baurecht

BGH-Urteil zum Steilküstenabbruch auf Rügen im Jahr 2005

Drängt sich dem Auftraggeber aufgrund eigener Kenntnis tatsächlicher Umstände die Erkenntnis auf, dass die Planung seines Architekten sowie des Statikers eine bestimmte Gefahrenlage in Kauf nimmt, verstößt er regelmäßig gegen die in seinem eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schaden zu bewahren, wenn er die Augen vor der Gefahrenlage verschließt und das Bauvorhaben dennoch durchführt.

| Baurecht

Pflicht des Architekten zur Berücksichtigung des vom Bauherren vorgegebenen Kostenrahmens

Immer wieder stellt sich die Frage, wann und in welchem Umfang der planende Architekt den ihm gesetzten Kostenrahmen des Bauherren einzuhalten hat.

| Baurecht

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G e r h a r d   O s t f a l k
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecfht

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