In gewerblichen Mietverträgen taucht immer wieder eine Formulierung auf, nach der der Mieter oder Pächter verpflichtet wird, den Mietgegenstand auf eigenen Kosten zu erhalten, dabei aber Reparaturen an „Dach und Fach“ des angemieteten Objektes augenommen werden. Was das bedeutet ist angesichts der verbreitung dieser Formulierung erstaunlich unklar.