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Kann ein Mietvertrag von 1969 ohne Kleinreparaturklausel angepaßt werden

Es besteht kein Anspruch darauf, im Nachhinein eine Kleinreparaturklausel zu ergänzen!

| Mietrecht

Konifere mit einem Grenzabstand von 40 Zentimetern zu meinem Grundstück

Was kann ich dagegen unternehmen?

| Grundstücksrecht

WEG: bauliche Veränderung im Außenbereich bedar gem. § 22 Abs. 1 WEG der Zustimmung aller Miteigentümer

Wir bewohnen als Wohnungseigentümer eine Dachgeschosswohnung in einem Mehrparteienhaus ...

| WEG-Recht

Der Lebensbaum (Thuja) ist nicht "stark wachsend" und benötigt nach § 41 NachbG NRW nur einen Grenabstand von 2 Metern

Irren ist menschlich. In der Beilage zum Kölner Stadtanzeiger m² vom 03.06.2017 hatte ich den Lebensbaum (Thuja) als „stark wachsend“ eingeordnet und damit einen Grenzabstand von 4 m nach § 41 Abs. 1 NRWNachbG gefordert. Das ist möglicherweise nicht richtig, denn der Lebensbaum zählt bei einer wertenden Betrachtung nicht zu den „stark wachsenden Gehölzen“ im Sinne des Nachbarrechtes.

| Grundstücksrecht

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