Blog

Mietrechtsforum 2013 - Neue Möglichkeiten zur Räumung eines Wohnraummieters

Der Gesetzgeber der Mieterrechtsreform 20013 hatte sich das Reformziel auf die Fahnen geschrieben,  ein erleichtertes Vorgehen gegen¬über „Mietnomaden“ zu ermöglichen. Es sei zunächst dahingestellt, ob die neu geschaffenen Regelungen in dieser Hinsicht zweckdienlich sein werden, was erst durch die Praxis gezeigt wird.

Die seit dem 01.05.2013 in Kraft getretene Mietrechtsreform stellt grundsätzlich die folgenden neuen Handlungsinstrumente zur Verfügung:

| Mietrecht

Nutzungsrecht – Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnungsnutzung ist.

 

Immer wieder kommt es unter Wohnungseigentümern zu Auseinandersetzungen über die Frage, wie weit das Nutzungsrecht des einzelnen Eigentümers hinsichtlich seiner Wohnung reicht.

In dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.01.2010 (Az. V ZR 72/09) entschiedenen Fall hatte ein Eigentümer seine Eigentumswohnung an wechselnde Feriengäste entgeltlich überlassen.

| WEG-Recht

Zum Umgang mit Zahlungsrückständen einzelner Wohnungseigentümer.

Ein- und Ausgaben einer Wohnungseigentümergemeinschaft und daraus resultierende Abrechnungsforderungen dürfen nur einmal beschlossen werden. Bereits von einer Vorabrechnung erfasste Abrechnungssalden dürfen nicht doppelt beschlossen werden.

| WEG-Recht

Die Behandlung von Fenstern in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Behandlung von Fenstern in der Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

| WEG-Recht

Subscribe to Our Newsletter

Abonieren Sie demnächst unseren Newsletter !

KNO - Krause-Ganser Ney Ostfalk

Rechtsanwälte Partnerschaft
Amtsgericht Essen PR 4518

Ringstr. 9-11
50996 Köln - Rodenkirchen

Telefon: 0221 / 3 88 0 88
Telefax:  0221 / 3 88 0 89

email RA Ostfalk:  ra @ rechtsanwalt-ostfalk.de

© mahnomat 2023
All rights reserved.