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Quotenabgeltungsklausel zur Beteiligung des Mieters an Renovierungskosten nach beendetem Mietverhältnis

Der Bundesgerichtshof hatte schon einmal im Jahre 2007 eine Entscheidung über eine Mietvertragsklausel getroffen, nach der der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Kosten einer Renovierung beteiligt werden sollte.

Schon damals breitete sich die Meinung aus, dass Quoten- oder auch Abgeltungsklauseln generell unwirksam seien. Dass dem nicht so ist, stellt der BGH jetzt noch einmal klar, wenn er feststellt, dass die beurteilte Klausel zwar im konkreten Fall unwirksam sei, derartige Klauseln aber nicht generell und immer unwirksam sind.

| Mietrecht

Bundesgerichtshof zum Zurückbehaltungsrecht und zur Mietminderung

Es bleibt dabei: Wer sich als Mieter auf einen Mangel berufen will und die Miete einbehält, bewegt sich auf dünnem Eis und sollte gut beraten sein.

| Mietrecht

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes weist auf eine Entscheidung hin, die sich mit einem Winterdienstvertrag beschäftigt.

Der Eigentümer eines Hauses hatte einen Hausmeisterservice damit beauftragt, im Winter Schneeräumarbeiten durchzuführen. Wegen angeblich mangelhafter Arbeiten streiten sich die Parteien vor Gericht darüber, ob mangelhaft ausgeführte Schneeräum-Arbeiten einen Abzug der vereinbarten Vergütung rechtfertigen.

Juristischer Hintergrund:  ist der Vertrag juristisch als Dienstvertrag anzusehen, ist eine Minderung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen.
Gilt der Vertrag aber als Werkvertrag, haftet der Unternehmer wegen Mangelhaftigkeit seiner Arbeiten.

| Mietrecht

BGH-Urteil zum Steilküstenabbruch auf Rügen im Jahr 2005

Drängt sich dem Auftraggeber aufgrund eigener Kenntnis tatsächlicher Umstände die Erkenntnis auf, dass die Planung seines Architekten sowie des Statikers eine bestimmte Gefahrenlage in Kauf nimmt, verstößt er regelmäßig gegen die in seinem eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schaden zu bewahren, wenn er die Augen vor der Gefahrenlage verschließt und das Bauvorhaben dennoch durchführt.

| Baurecht

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