Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung

Ein Architekt hat Klage wegen Architektenhonorares erhoben. Er hatte dem Bauherren Entwürfe für eine Halle erstellt. Noch bevor ein Genehmigungsplanung erstellt wurde, schliefen die Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien ein. Der Architekt stellt später aber fest, dass der Bauherr eine Halle errichten ließ, die seinen Entwürfen entsprachen.

Das OLG Celle verneint für den konkreten Fall einen Anspruch aus Architektenvertrag, spricht dem Architekten aber einen Schadenersatzanspruch wegen Verletzung des Urheberrechts des Architekten an dessen Plänen zu.

OLG Celle, Urteil vom 02.03.2011 - 14 U 140/10 -

Baurecht, Architektenrecht

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