Wenn die Wurzeln über die Grundstücksgrenze wachsen ...

Die folgende Frage stellte eine Zeitungsleserin der Beilage m² des Kölner Stadtanzeigers:

Eine 60 Jahre alte Kastanie steht in einem 80 Quadratmeter großen Innenhof. Abstand zu den Nachbarhäusern zwei bis drei Meter. Die Stadt äußert sich auf Anfrage nicht, deshalb schneiden wir den Baum seit zwei Jahren ohne Zustimmung regelmäßig zurück. Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft (5 Parteien). Jetzt gibt es Risse in einer kleinen Grenzmauer und am asphaltierten Boden. Die Wurzeln reichen bis zum Kellerfenster des Nachbarhauses. Eine Miteigentümerin glaubt nach Prüfung unserer Gebäudeversicherung zu wissen, dass eventuelle Schäden mitversichert sind.
Sind wir für Schäden haftbar zu machen, weil wir an dem Teil des Grundstücks, auf dem der Baum steht, ein Sondernutzungsrecht oder Sondereigentum haben?

Antwort:

Wenn die Wurzeln über die Grundstücksgrenze wachsen und es zu einer Beeinträchtigung kommt, haftet dafür der Baumbesitzer. Der Geschädigte hat Anspruch auf Beseitigung. Gerichte haben entschieden, dass die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer bei Wurzelschäden zahlen muss (BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99). Steht der Baum auf dem Grundstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft, haftet diese insgesamt, nicht nur einzelne Miteigentümer. An einem Gartenstück kann aber ein Sondernutzungsrecht bestehen. Soll mit dem Sondernutzungsrecht auch eine besondere Kostenverantwortung für diesen Gartenteil bestehen, müsste dies in der Teilungserklärung ausdrücklich angeordnet sein.

Nachbarrecht

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