Instandsetzung-Set. Top-Box
Kein Anspruch auf Set-Top-Box
Der Mieter hat keinen Anspruch gegen den Vermieter, dass dieser ihm eine Set-Top-Box (Empfangsdecoder) zum Empfang des neu eingeführten digitalen Fernsehens zur Verfügung stellt.
LG Berlin, Entscheidung vom 21.08.2003 -67 T 90/03- GE 2003,1613