Mangel im Mietrecht - Lärmbelästigung

Der Vermieter hat durch Aufstellen geeigneter Verbotsschilder dafür zu sorgen, dass die Mieter nicht durch Ball spielende Jugendliche gestört werden.

Das AG Frankfurt hat einem Mieter Recht gegeben, der sich durch Kinder belästigt gefühlt hat, die auf einer Wiese verbotswidrig Fussball gespielt haben.
Der Vermieter hätte sich nach Ansicht des gerichtes um die Lärmbeschwerden kümmern müssen und hätte Verbotsschilder aufstellen müssen. Er ist seit Beginn des Mietverhältnisses dazu verpflichtet, einer Lärmbelästigung so gut wie möglich vorzubeugen.
 
AG Frankfurt -33 C 1726704-13-

Mietrecht

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