Kündigungssperre bei Wohnungseigentum

Nachdem ein Mietobjekt in Wohnungseigentum umgewandelt wurde und der Käufer einer Eigentumswohnung gegenüber dem in der Wohnung verbliebenen Mieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen möchte, ist die Kündigungsbeschränkung des § 577a BGB zu beachten.

Grundsätzlich kann der Erwerber eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erst nach Ablauf von 3 Jahren nach dem Kauf der Eigentumswohnung aussprechen, wenn der vermietete Wohnraum erst nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt wurde.

Die Frist von 3 Jahren kann nach § 577a Abs. 2 BGB von den Landesregierungen bis auf 10 Jahre verlängert werden.

Von dieser Befugnis hat die Landesregierung NRW erneut mit Verordnung vom 24.01.2012 Gebrauch gemacht. Danach gelten in folgenden Städten und Bezirken die nachbenannten verlängerten Kündigungssperren.

In allen übrigen Städten und Gemeinden gilt die gesetzliche Sperrfrist von 3 Jahren nach der oben zitierten Vorschrift des bürgerlichen Gesetzbuches.

Fazit:
In jedem Fall muss der Kaufinteressent vor Erwerb einer Eigentumswohnung, die er für sich nutzen möchte, prüfen, ob für seine Eigenbedarfskündigung die Kündigungssperre des § 577a BGB gilt.

 

kreifreie Städte und Kündigungssperrfrist
Gemeinden 8 Jahre
Bonn 8 Jahre
Düsseldorf 8 Jahre         
Köln 8 Jahre
Münster 8 Jahre
   
Bottrop 5 Jahre
Dortmund 5 Jahre
Leverkusen 5 Jahre
Stadt Aachen 5 Jahre
   
kreisangehörige Städte 5 Jahre
Hattingen 5 Jahre
Leopoldshöhe 5 Jahre
Paderborn 5 Jahre
Bedburg-Hau 5 Jahre
Emmerich am Rhein 5 Jahre
Kerken 5 Jahre
Kranenburg 5 Jahre
Langenfeld (Rhld.) 5 Jahre
Mettmann 5 Jahre
Monheim am Rhein 5 Jahre
Ratingen 5 Jahre
Niederkrüchten 5 Jahre
Willich 5 Jahre
Herzogenrath 5 Jahre
Roetgen 5 Jahre
Würselen 5 Jahre
Weilerswist 5 Jahre
   
Lindlar 5 Jahre
Bornheim 5 Jahre
Neunkirchen-Seelscheid 5 Jahre
Niederkassel 5 Jahre
Rheinbach 5 Jahre
Siegburg 5 Jahre
Wachtberg 5 Jahre
Waltrop 5 Jahre
Drensteinfurt 5 Jahre
Ostbevern 5 Jahre
   
alle übrigen Städte 3 Jahre

Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Kündigung

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