Hinweise zum Ausfüllen eines Gewerbemietvertrages
Eine Nutz- oder Wohnfläche ist nach Möglichkeit nicht zu beziffern, da dies bei falscher Flächenberechnung dazu führen kann, dass der Mieter in einem großen Umfang rückwirkend Mietminderung machen und realisieren kann.
§ 2 Mietzeit
Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist immer daran zu denken, auch die Mietanpassung für die Zukunft zu berücksichtigen. Bei unbefristeten Mietverhältnissen kann jederzeit mit gesetzlicher Frist gekündigt werden und eine neue Miete vereinbart werden.
Wird ein befristetes Mietverhältnis, ggf. auch mit Verlängerungsoption für den Mieter vereinbart, muss ganz dringend auch darauf geachtet werden, dass für diesen Verlängerungsfall eine Anpassung der Miete geregelt ist. Hierzu gibt es verschiedene Regelungsmöglichkeiten.
§ 3 Miete
Es empfielt sich immer, eine getrennte Vorauszahlung für die Betriebskosten und für die Heizkosten zu vereinbaren. Nebenkostenpauschalen sind nur dann zu vereinbaren, wenn dies wirklich gewollt ist. Bei der Vereinbarung einer Pauschale ist die Höhe der Pauschale genau zu berechnen, damit sie nicht zu niedrig angesetzt wird. Dies ist wichtig, damit eine Pauschale für die Zukunft in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis angepasst werden kann.
Bei den Betriebskosten kann im Nichtwohnraummietverhältnis sehr viel mehr umgelegt werden, als bei Wohnraummietverträgen. Daher ist darauf zu achten, dass die Betriebskostenpositionen auch all das erfassen, was an Kosten und Nebenkosten für das konkrete Objekt anfällt.
Es können z. B. auch Kosten der Verwaltung umgelegt werden. Das ist bei Wohnraummietverträgen nicht der Fall.