Nebenkosten-Prozess
Rechtsanwalt Michael Gerhards weist in der Zeitschrift IMR 2013, Seite 129, zurecht darauf hin, dass der Mieter nicht nur ein Recht hat, die Belege einzusehen, die Grundlage der ihm erteilten Nebenkostenabrechnung sind. Vielmehr besteht auch eine Obliegenheit, die Belege zu sichten und zu prüfen, wenn er bei einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung die vom Vermieter in Ansatz gebrachten Kosten bestreiten will.
Wehrt sich der Mieter gegen die Betriebskostenabrechnung des Vermieters in einem gerichtlichen Prozess, so gilt sein Vortrag regelmäßig als unsubstanziert und damit als nicht ausreichend, wenn er nicht zuvor eine Belegeinsichtnahme vorgenommen hat und seinen Vortag durch die dabei gewonnenen Erkenntnisse belegen und unter Beweis stellen kann ( so unter anderem auch AG Köln, Urteil vom 28.12.2010, Aktenzeichen 211 C 185/10, ZMR 2011, Seite 560)