Der Vermieter muss die ernsthafte Absicht haben, das Mietobjekt anderweitig wirtschaftlich zu verwerten.

Die Verwertungskündigung – Eine Chance für Vermieter?

Was ist eine Verwertungskündigung?

Eine Verwertungskündigung ermöglicht es dem Vermieter, das Mietverhältnis zu beenden, wenn er berechtigte Interessen hat, die Wohnung anderweitig wirtschaftlich zu nutzen und dabei durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche Nachteile entstehen würden.

Voraussetzungen für eine Verwertungskündigung

Damit eine Verwertungskündigung wirksam ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Verwertungsabsicht:

Der Vermieter muss die ernsthafte Absicht haben, das Mietobjekt anderweitig wirtschaftlich zu verwerten, beispielsweise durch Abriss und Neubau oder Verkauf.

2. Ernsthaftigkeit der Absicht:

Die Absicht muss ernsthaft und nachweisbar sein, zum Beispiel durch Bauvoranfragen oder Baugenehmigungen.

3. Angemessene wirtschaftliche Verwertung:

Die geplante Verwertung muss wirtschaftlich sinnvoll und notwendig sein.

4. Erhebliche Nachteile:

Der Vermieter muss darlegen, dass durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche wirtschaftliche Nachteile entstehen würden.

Beispiele für eine Verwertungsabsicht

- Abriss und Neubau: Ein häufiges Beispiel ist der Abriss eines alten Gebäudes, um an seiner Stelle einen Neubau zu errichten.
- Verkauf des Grundstücks: Ein weiteres Beispiel ist der Verkauf eines Gebäudes, bei dem im vermieteten Zustand ein deutlich geringerer Kaufpreis erzielt würde.

Was ist keine Verwertungsabsicht?

Die Absicht, ein Grundstück für sozialpolitisch erwünschte Zwecke zu nutzen, gilt nicht als wirtschaftliche Verwertung im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB.

Kündigungserklärung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für das berechtigte Interesse des Vermieters klar und nachvollziehbar darlegen. Dies ermöglicht dem Mieter, seine Rechtsposition frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Fazit

Die Verwertungskündigung bietet Vermietern eine Möglichkeit, Mietverhältnisse zu beenden, wenn diese eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung des Grundstücks verhindern. Es ist jedoch wichtig, alle gesetzlichen Voraussetzungen genau zu prüfen und die Ernsthaftigkeit der Verwertungsabsicht glaubhaft zu machen.

 

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