Betriebskostenabrechnung I

Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung

Mit seiner Entscheidung vom 23.11.1981 hat der Bundesgerichtshof die wesentlichen Merkmale und Mindestangaben für eine formell wirksame Abrechnung der Nebenkosten festgehalten. Danach muss eine Nebenkostenabrechnung mindestens enthalten:

- eine Zusammenstellung der Gesamtkosten,

- die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Umlageschlüssel,

- die Berechnung des Anteils des Mieters und

- den Abzug der Vorauszahlung des Mieters.


Fazit:

Fehlt es an diesen Voraussetzungen, liegt bereits keine Nebenkostenabrechnung im rechtlichen Sinne vor.
Auf eine inhaltliche Prüfung, ob die Abrechnung auch der Höhe nach korrekt berechnet wurde, kommt es dann erst gar nicht an.

BGH , 23.11.1981 -VIII ZR 298/80- , NJW 1981, 573

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Mietrecht, Nebenkosten, Betriebskosten

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