
Rückgabe der Mietwohnung in besenreinem Zustand
Rückgabe einer Wohnung nach Vertragsende. Ist nichts anderes im Mietvertrag vereinbart, schuldet der Mieter in der Regel die Rückgabe seiner Wohnung an den Vermieter in einem besenreinen Zustand.
Das ist auch eine häufige Formulierung in Mietverträgen. Unter der Verpflichtung zur Rückgabe der Wohnung in "besenreinen" Zustand versteht man die Beseitigung von grober Verschmutzung.
BGH, Urteil vom 28. Juni 2006 - VIII ZR 124/05 -