zu den Aufzugskosten
Der Mieter kann mit einem Formularmietvertrag dazu verpflichtet werden, im Rahmen der Betriebs- und Nebenkostenabrechnung an den Aufzugskosten beteiligt zu werden, auch wenn er im Erdgeschoss wohnt und objektiv keinen Nutzen an dem Aufzug hat.
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 20.09.2006 die Mieter einer Erdgeschosswohnung dazu verurteilt, den auf sie fallenen Abrechnungsanteil der Aufzugskosten zu tragen.