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Bundesgerichtshof zum Zurückbehaltungsrecht und zur Mietminderung

Es bleibt dabei: Wer sich als Mieter auf einen Mangel berufen will und die Miete einbehält, bewegt sich auf dünnem Eis und sollte gut beraten sein.

| Mietrecht

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes weist auf eine Entscheidung hin, die sich mit einem Winterdienstvertrag beschäftigt.

Der Eigentümer eines Hauses hatte einen Hausmeisterservice damit beauftragt, im Winter Schneeräumarbeiten durchzuführen. Wegen angeblich mangelhafter Arbeiten streiten sich die Parteien vor Gericht darüber, ob mangelhaft ausgeführte Schneeräum-Arbeiten einen Abzug der vereinbarten Vergütung rechtfertigen.

Juristischer Hintergrund:  ist der Vertrag juristisch als Dienstvertrag anzusehen, ist eine Minderung wegen Schlechtleistung ausgeschlossen.
Gilt der Vertrag aber als Werkvertrag, haftet der Unternehmer wegen Mangelhaftigkeit seiner Arbeiten.

| Mietrecht

BGH-Urteil zum Steilküstenabbruch auf Rügen im Jahr 2005

Drängt sich dem Auftraggeber aufgrund eigener Kenntnis tatsächlicher Umstände die Erkenntnis auf, dass die Planung seines Architekten sowie des Statikers eine bestimmte Gefahrenlage in Kauf nimmt, verstößt er regelmäßig gegen die in seinem eigenen Interesse bestehende Obliegenheit, sich selbst vor Schaden zu bewahren, wenn er die Augen vor der Gefahrenlage verschließt und das Bauvorhaben dennoch durchführt.

| Baurecht

Verwalterbestellung –Auch der frisch bestellte Verwalter, dessen Verwalterbestellung vor dem Gericht angefochten wird, kann (und muss) vor Gericht die Wohnungseigentümer vertreten

Das Wohnungseigentumsrecht ist zum Teil sehr abstrakt und unterliegt einer äußerst formalen Handhabung des geltenden Rechtes. Dies führt bei den rechtlich zumeist nicht geschulten Wohnungseigentümern oftmals zu Missverständnissen und Verwirrungen. Ein vom Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 07.08.2012 (Az.: 11 S 180/11) entschiedener Fall zeigt dabei,  dass im Wohnungseigentumsrecht ein sonst unzulässiger Zirkelschluss doch möglich ist:

| WEG-Recht

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