Es ist richtig, dass es im Schreibwahrenhandel auch Mietverträge gibt, die mit Kleindruck auf 4 DIN A4 Seiten kommen.
Allerdings zeigt die anwaltliche Beratungspraxis, dass es doch oft unzureichend ist, wesentliche vertragliche Regelungen, zum Beispiel über die monatliche Miete, in zwei Sätzen zu formulieren und diesen Satz auch noch mit 5 Auswahloptionen zu gestalten.