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Mangel im Mietrecht - Lärmbelästigung

Minderung der Miete bei lärmenden Kindern, die Fussball spielenn ?

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Mangel im Mietrecht - angemessene Minderung der Miete

Wenn die Wohnung einen Mangel hat, mindert sich die Miete automatisch in einem angemessenen Maß.
Ein Mangel ist eine Beenträchtigung des vertraglich vereinbarten oder vertraglich vorausgesetzten Wohnwertes.

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Eigenbedarfskündigung-IV

Kündigung wegen Eigenbedarfs
   
Die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs darf nicht rechtsmissbräuchlich sein.

Eine Unwirksamkeit wegen Rechtsmissbrauches kann sich ergeben,
- wenn die Gründe für den Eigenbedarf schon bei Abschluss des Mietvertrages bestanden oder vorhersehbar waren
- wenn der Vermieter den Eigenbedarf selbst herbeigeführt hat
- wenn dem Vermieter im Zeitpunkt der Kündigung eine andere freie Alternativwohnung zur Verfügung gestanden hat, in der er seinen Wohnbedarf ohne wesentliche Abstriche sofort oder in absehbarer Zeit befriedigen kann oder
- wenn der Vermieter unverhältnismäßig überhöhten Wohnbedarf geltend macht.

 

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Eigenbedarfskündigung-III

Kündigung wegen Eigenbedarfs
   
Geschwister sind kraft ihres nahen Verwandtschaftsverhältnisses privilegierte Angehörige des Vermieters im Sinne von § 564 b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB a.F. (jetzt: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Kündigt der Vermieter eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarfs, so hat er dem Mieter eine vergleichbare, im selben Haus oder in derselben Wohnanlage ihm zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll, zur Anmietung anzubieten. Auf andere Wohnungen erstreckt sich die Anbietpflicht nicht.

Kommt der Vermieter seiner Anbietpflicht nicht nach, so ist die Kündigung wegen Rechtsmißbrauchs unwirksam.

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