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Kündigung-Zahlungsverzug

Kündigung wegen Zahlungsverzug
   
Der Ausgleich rückständiger Mieten im gerichtlichen Räumungsprozess beseitigt die Wirkung einer erklärten fristlosen Kündigung, nicht aber ohne weiteres auch eine hilfsweise ausgesprochene fristgemäße Kündigung.

Fazit: Vorsorglich sollte daher bei der Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter hilfsweise auch eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen weden

BGH, Urteil vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 6/04-

| Mietrecht

Kaution-Zurückbehaltungsrecht

Der Mieter von Wohnraum kann die von ihm geleistete Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters nur dann aussondern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat; anderenfalls ist der Rückforderungsanspruch lediglich eine Insolvenzforderung.

| Mietrecht

Kaution - Zinsen

Der Vermieter muss eine als Barzahlung überlassene Kaution bei einer Bank als Spareinlage mit dreiprozentiger Kündigungsfrist und den dabei üblichen Zinsen auf den Namen des Mieters anlegen.
    
Die üblichen Zinsen für eine bei einer Sparkasse angelegten Kaution wären demnach etwa wie folgt zu verzinsen gewesen:

ab 1993:          2,00 %
ab 01.05.1997: 1,50 %
ab 15.02.1999: 1,25 %
ab 24.09.2001: 1,00 %
ab 30.04.2003:  0,50 %

| Mietrecht

Kaution - Abrechnung

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution einbehalten, bis er im Rahmen der ihm zustehenden Abrechnungsfrist über Nebenkostennachforderungen abgerechnet hat.

| Mietrecht

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