"Der Mieter hat immer Recht" -so ist jedenfalls landläufig die Meinung vieler Vermieter. Richtig ist, dass das Gesetz in vielen Bereichen einen weiten sozialen Mieterschutz vorsieht. Aber hat der Mieter wirklich immer Recht ?
Bei der Übernahme eines Gewerbebetriebes, einer Rechtsanwalts- oder Steuerberaterkanzlei oder einer Arztpraxis darf das Mietverhältnis nicht vergessen werden. Bei Zeitmietverträgen kann dies zum Verlust der Schriftform und damit zum Verlust der zeitlichen Befristung führen.
Wir vermieten ein freistehendes Einfamilienhaus im Speckgürtel. Die Miete ist seit zwölf Jahren unverändert, da es uns nicht gelungen ist, die vom Gesetzgeber geforderten drei „identischen“ (Baujahr/Größe/Ausstattung/Lage) Häuser als Vergleich zu benennen. Für Häuser wie das unsrige gibt es meist keinen Mietspiegel. Was können wir tun, abgesehen von einem Gutachten, welches meist vom Mieterverein beziehungsweise vom Gericht angezweifelt wird, um die Miete anzupassen?