Wer trägt die Kosten bei einem Wechsel des Wohnungseigentümers?
Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung wird regelmäßig im notariellen Kaufvertrag geregelt, dass der Erwerber die Kosten der Eigentumswohnung ab dem Stichtag des so genannten wirtschaftlichen Überganges übernehme. Dem gegenüber hat der Verkäufer diejenigen Kosten zu tragen, die bis zum Zeitpunkt des wirtschafltichen Überganges entstehen.Davon zu unterscheiden ist die Kompetenz der Eigentümergemeinschaft, mit der Jahresabrechnung festzustellen, welche Nachzahlungen oder Guthaben unter Berücksichtigung der im Jahr auf den Wirtschaftsplan gezahlten Vorauszahlungen entstanden sind.