Rechtsanwalt Gerhard Ostfalk gibt regelmäßig im Magazin des Kölner Stadtanzeigers "m²" seinen Expertenrat an von Leser gestellte Fragen zum Mietrecht und zum Wohnungseigentumsrecht.
Wir vermieten ein freistehendes Einfamilienhaus im Speckgürtel. Die Miete ist seit zwölf Jahren unverändert, da es uns nicht gelungen ist, die vom Gesetzgeber geforderten drei „identischen“ (Baujahr/Größe/Ausstattung/Lage) Häuser als Vergleich zu benennen. Für Häuser wie das unsrige gibt es meist keinen Mietspiegel. Was können wir tun, abgesehen von einem Gutachten, welches meist vom Mieterverein beziehungsweise vom Gericht angezweifelt wird, um die Miete anzupassen?