Ankaufsrecht - was bedeutet das
Das Ankaufsrecht ist ein vertraglich vereinbartes Recht, das es einer Person (dem Ankaufsberechtigten) ermöglicht, einen bestimmten Gegenstand - z. B. eine Immobilie oder ein Grundstück - zu einem bereits im Voraus festgelegten Preis und unter im Voraus festgelegten Bedingungen zu kaufen.