Ankaufsrecht - was bedeutet das

Das Ankaufsrecht ist ein vertraglich vereinbartes Recht, das es einer Person (dem Ankaufsberechtigten) ermöglicht, einen bestimmten Gegenstand - z. B. eine Immobilie oder ein Grundstück - zu einem bereits im Voraus festgelegten Preis und unter im Voraus festgelegten Bedingungen zu kaufen.

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecfht

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