Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung
1. Ob Entwurfpläne für ein Bauwerk urheberrechtlich geschützte, persönliche geistige Schöpfungen sind, hängt vom jeweiligen Werk ab.
2. Wenn Pläne eines Architekten dem Urheberrecht unterfallen, ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, das Bauwerk nach der Vorplanung ohne Mitwirkung des planenden Architekten von einem anderen Architekten ausführen zu lassen.
3. In der Regel ist im Bereich der Entwurfplanung noch nicht von einem Nachbaurecht auszugehen. Erst dann, wenn der Architekt auch die Genehmigungsplanung erstellt hat und ihm deren Vorlage bei der Genehmigungsbehörde übertragen worden...