Kaution - Zinsen

Der Vermieter muss eine als Barzahlung überlassene Kaution bei einer Bank als Spareinlage mit dreiprozentiger Kündigungsfrist und den dabei üblichen Zinsen auf den Namen des Mieters anlegen.
    
Die üblichen Zinsen für eine bei einer Sparkasse angelegten Kaution wären demnach etwa wie folgt zu verzinsen gewesen:

ab 1993:          2,00 %
ab 01.05.1997: 1,50 %
ab 15.02.1999: 1,25 %
ab 24.09.2001: 1,00 %
ab 30.04.2003:  0,50 %

Mietrecht

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