Wenn Sie als Eigentümer einer Wohnung in Köln darüber nachdenken, Ihre Immobilie an Urlauber zu vermieten, müssen Sie einige wichtige Regeln und Vorschriften beachten. Seit dem 1. Juli 2014 gilt in Köln das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, und seit dem 1. Juli 2021 wurde das Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) in Kraft gesetzt, mit dem die Stadt ihre Handlungsmöglichkeiten gegen Kurzzeitvermietungen erweitert hat. Wir erläutern, worauf Sie achten sollten.