
Betriebskosten-Leerstand
Der Vermieter kann bei leerstehenden Wohnungen den hier anfallenden Grundkostenanteil nicht auf die übrigen Mieter des Hauses verteilen.
Der Vermieter kann dem auch nicht dadurch entgehen, dass er den Verteilerschlüssel etwa dahingehend ändert, dass nach "beheizter Fläche" abgerechnet werden soll.
BGH -VIII ZR 137/03-