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Schönheitsreparaturen - Vermieter kann Kostenvorschuss verlangen

Schönheitsreparaturen - Vermieter kann einen Kostenvorschuß verlangen. Ist im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, kann der Vermieter deren Durchführung nicht nur bei Beendigug des Mietverhältnisses verlangen.

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Schönheitsreparaturen

Die Klausel "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter " ist wirksam  

| Mietrecht

Rückgabe der Mietwohnung in besenreinem Zustand

Rückgabe einer Wohnung nach Vertragsende. Ist nichts anderes im Mietvertrag vereinbart, schuldet der Mieter in der Regel die Rückgabe seiner Wohnung an den Vermieter in einem besenreinen Zustand.

| Mietrecht

Räumungstitel - vollstreckung gegen eine im Titel nicht benannte Person

Aus einem Räumungstitel gegen den Mieter einer Wohnung kann der Gläubiger nicht gegen einen im Titel nicht aufgeführten Dritten vollstrecken, wenn dieser Mitbesitzer ist.

| Mietrecht

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