Schönheitsreparaturen - Vermieter kann einen Kostenvorschuß verlangen. Ist im Mietvertrag wirksam vereinbart, dass der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist, kann der Vermieter deren Durchführung nicht nur bei Beendigug des Mietverhältnisses verlangen.