Gerhard Ostfalk

Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht   1970 geboren in AachenStudium in Freiburg i. Brsg.und Köln 2001 Zulassung zur Anwaltschaft 2004 Lehrgang Fachanwalt für Arbeitsrecht (KAV)2005 Lehrgang Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (KAV)2009 Lehrgang Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (KAV) Herr Rechtsanwalt Ostfalk berät Sie bei Fragen zum Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, privates Baurecht und Architektenrecht Sprachen: Englisch, Französisch Mitgliedschaften: - Deutscher Anwaltsverein (DAV)- Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und WEG-Recht...

Kündigungssperre bei Wohnungseigentum

Die Landesregierung NRW hat am 24.01.2012 weiterhin verlängerte Kündigungssperrfristen bei der Begründung und Veräußerung von Wohnungseigentum an vermieteten Wohnungen bis zum 31.12.2021 neu bestimmt.

Klage- und Begründungsfrist nach § 46 Abs. 1 WEG

Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung werden unanfechtbar, wenn sie nicht innerhalb der gesetzlichen Klagefrist von einem Monat vor Gericht angefochten und innerhalb eines weiteren Monats begründet werden. Die Becshlussanfechtungsklage muss nach § 46 Abs. 1 WEG spätestens einen Monat nach der Beschlussfassung beim Gericht eingereicht werden. Innerhalb einer weiteren Monatsfrist muss die Beschlussanfechtung begründet sein. Dabei muss der Kern der Anfechtungsgründe vorgetragen werden. Spätere Ergänzungen im Klageverfahren können nur darauf gerichtet werden, Ausführungen zu diesem Kernvortrag...

Klagefrist - Zustellung demnächst

Die Monatsfrist der Beschlussanfechtungsklage bleibt gewahrt, wenn die Klage rechtzeitig bei Gericht eingeht und der Kläger auch alles für eine zügige Zustellung der Klage an den Klagegegner (die übrigen Eigentümer der WEG) getan hat. Das bedeutet regelmäßig, dass für eine zügige Gerichtskosteneinzahlung zu sorgen ist. das Gericht macht die Zustellung der Klage nämlich von den eingezahlten Gerichtskosten abhängig.

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann einen Beschluss über die Inanspruchnahme eines Bank-Kredites fassen

1.) Die Wohnungseigentümer können darüber beschließen, dass die Gemeinschaft einen Darlehnsvertrag zur Deckung des Finanzbedarfes schließen soll. 2.) Obergerichtlich bleibt die Frage ungeklärt, ob auch größere Finanzierungen beschlossen werden können 3.) Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat aber keine Kompetenz dazu, den einzelnen Wohnungseigentümer durch einen Mehrheitsbeschluss die gesamtschuldnerische Haftung für einen übernommenen Kredit aufzubürden .

Muss ich als Wohnungseigentümer jemanden fragen, wenn ich meine Wohnung umbauen will?

Nach § 22 Abs. 1 WEG können bauliche Veränderungen beschlossenwerden können, wenn alle Eigentümer zustimmen, deren Rechte durch die Maßnahmen beeinträchtigt werden. Andererseits sagt die Vorschrift aber auch, dass der Eigentümer eine bauliche Veränderung verlangen kann, wenn alle durch die Veränderung betroffenen Miteigentümer zustimmen. Daraus leitet sich die Frage ab, ob für einen Umbau ein förmlicher Beschluss herbeigeführt werden muss, oder ob es ausreicht, wenn sich alle Eigentümer (auch außerhalb einer Eigentümerversammlung), die von der baulichen Veränderung betroffen sind, der Maßnahme...

Nutzungsrecht – Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die Vermietung einer Eigentumswohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste Teil der zulässigen Wohnungsnutzung ist.

  Immer wieder kommt es unter Wohnungseigentümern zu Auseinandersetzungen über die Frage, wie weit das Nutzungsrecht des einzelnen Eigentümers hinsichtlich seiner Wohnung reicht. In dem vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.01.2010 (Az. V ZR 72/09) entschiedenen Fall hatte ein Eigentümer seine Eigentumswohnung an wechselnde Feriengäste entgeltlich überlassen.

Bauliche Veränderung, modernisierende Instandsetzung oder Modernisierung - Der Bundesgerichtshof schafft Klarheit

Viele praktische Probleme von Wohnungseigentümergemeinschaften ergeben sich aus dem Spannungsverhältnis unterschiederlicher Eigentümerinteressen. Ein Teil der Wohnungseigentümer ist  darauf bedacht, ihr Teileigentum baulich den geänderten Gegebenheiten der Zeit anzupassen. Andere Wohnungseigentümer verfolgen eher das Ziel, den Bestand des Eigentums ohne zusätzliche Kosten zu erhalten.

Verwalterbestellung –Auch der frisch bestellte Verwalter, dessen Verwalterbestellung vor dem Gericht angefochten wird, kann (und muss) vor Gericht die Wohnungseigentümer vertreten

Das Wohnungseigentumsrecht ist zum Teil sehr abstrakt und unterliegt einer äußerst formalen Handhabung des geltenden Rechtes. Dies führt bei den rechtlich zumeist nicht geschulten Wohnungseigentümern oftmals zu Missverständnissen und Verwirrungen. Ein vom Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 07.08.2012 (Az.: 11 S 180/11) entschiedener Fall zeigt dabei,  dass im Wohnungseigentumsrecht ein sonst unzulässiger Zirkelschluss doch möglich ist:

Wem gehört die Wasserleitung in der Wohnungseigentümergemeinschaft ?

Versorgungsleitungen stehen jedenfalls bis zu der ersten für die Handhabung durch den Sondereigentümer vorgesehenen Absperrmöglichkeit im Gemeinschaftseigentum. Natürlich grenzt es in vielen Fällen an Haarspalterei, wenn die Frage gestellt wird, wem in der Wohnungseigentümergemeinschaft die Wasserleitungen gehören. Aber wenn eine Leitung durch einen Frostschaden beschädigt ist und die Reparatur teuer ist, kommt der eine oder andere Wohnungseigentümer zur Frage, ob er die Kosten mitzutragen hat oder ob nicht vielmehr nur derjenige Eigentümer zur Kasse gebeten werden soll, der an der Wasserleitung...

Stimmrecht in der Wohnungseigentümer-Versammlung

Stimmrecht in der Wohnungseigentümer-Versammlung: Darf ich meine Stimme einem anderen Eigentümer übertragen, wenn ich nicht an der Versammlung teilnehmen kann? Und gilt das Gleiche für meinen Nachbarn, wenn er verhindert ist und ich ihn vertreten soll? Unser Verwalter meint, das wäre nicht möglich.

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